Für eine Heirat in Dänemark benötigen Sie nur die folgenden Dokumente:

 

EU-Bürger

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine amtliche Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Angabe des Wohnsitzes und des Familienstands
  • wenn geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.

 

Nicht-EU-Bürger

  • gültiger Reisepass und gültiges Schengenvisum bzw. Nationalvisum in eines der Schengenländer
  • Amtliche Bescheinigung über den Familienstand. Falls die Behörden in Ihrem Heimatland keine Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand ausstellen können, ist eine Mitteilung darüber an die dänische Staatsverwaltung erforderlich.
  • wenn geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
  • wenn nicht im EU-Land geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde muss apostilliert werden.

oder

  • gültiger Reisepass und gültiger Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung.
  • eine amtliche Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Angabe des Wohnsitzes und des Familienstands
  • wenn geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.
  • wenn nicht im EU-Land geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde muss apostilliert werden.

Bei uns brauchen Sie keine Geburtsurkunde und kein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatland.

 

Es ist unbedingt zu beachten:

Bitte scannen Sie ihre Dokumente nur in hoher Auflösung und in Farbe direkt vom Original ein. Scans oder Fotos, die mit Handy-Apps etc. gemacht wurden, können leider nicht akzeptiert werden. Auch undeutliche  oder nicht vollständig gescannte Unterlagen können wir leider nicht zur Prüfung annehmen. Jeder neuere Drucker ist mittlerweile in der Lage, ordentlich zu scannen. Falls Sie keinen eigenen Drucker zur Verfügung haben, wenden Sie sich bitte an einen Copy-Shop.

Alle Dokumente müssen im Original bei der Voranmeldung auf dem dänischen Standesamt vorgelegt werden.

Alle Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder dänischer Sprache sind, müssen durch einen zertifizierten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Bitte übersenden Sie uns das Original und die Übersetzung.

Die legale Einreise nach Dänemark mit einer Fiktionsbescheinigung gem. § 81 AufenthG ist nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel als fortbestehend gekennzeichnet ist (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Asylbewerber oder Ausländer mit dem Status Duldung können nicht in Dänemark heiraten.

 

Diese vorgenannten Informationen dienen nur zu einer ersten Orientierung. Wir prüfen Ihre Unterlagen immer schnellstmöglich und individuell nach dem Eingang.

Damit wir Ihnen sagen können, welche Unterlagen Sie benötigen, rufen Sie uns an oder senden uns eine Email. Die Entscheidung über die vorzulegenden Unterlagen trifft aber die dänische Staatsverwaltung und ist abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen.